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Finanzamt Limburg-Weilburg
Postfach 1465
65534 Limburg


Finanzamt Limburg-Weilburg
- Verwaltungsstelle Limburg -
Walderdorffstraße 11
65549 Limburg an der Lahn

Telefon: +49 (0)6431 208-0
Telefax: +49 (0)6431 208-294
E-Mail: poststelle@fa-lw.hessen.de*
Bundesfinanzamtsnummer Verwaltungsstelle Limburg: 2630


Finanzamt Limburg-Weilburg
- Außenstelle der Verwaltungsstelle Limburg -
Walderdorffstraße 10
65549 Limburg an der Lahn

Telefax: +49 (0)6431 208-394

Finanzamt Limburg-Weilburg
- Verwaltungsstelle Weilburg -
Kruppstraße 1
35781 Weilburg

Telefax: +49 (0)6471 329-118
Bundesfinanzamtsnummer Verwaltungsstelle Weilburg: 2638

Beachten Sie bitte die gleitenden Arbeitszeiten. Anrufe bitte montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr; freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr

*Bitte beachten Sie die Hinweise zur E-Mail Kommunikation  mit dem Finanzamt.




Bild einer Uhr zur Illustration der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten

Für persönliche Vorsprachen stehen wir Ihnen in unseren Finanzservicestellen in Limburg und Weilburg

montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Verfügung.




Lohnsteuerkarte
Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen...




 Bild Elsteronlineportal
ElsterOnline - Papierlos zum Finanzamt
Unternehmer, Arbeitgeber oder Steuerberater können mit ElsterOnline einige Erklärungen einfach und plattformunabhängig per Internetbrowser direkt online eingeben oder sich über den aktuellen Stand ihres Steuerkontos informieren.

Weitere Informationen über das Verfahren unter www.ElsterOnline.de 


 Bild Elsterlogo
ELSTER-Die elektronische Steuererklärung
Die Einkommensteuererklärung für 2005 kann mit dem Programm "ElsterFormular 2005/2006" sehr einfach angefertigt werden.
Das Programm steht unter www.elsterformular.de  zum Download bereit.

CD-Roms können grundsätzlich ab Anfang Februar gratis bei den Finanzämtern abgeholt werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster


 Bild Elsterlogo
ELSTER-Die elektronische Steuererklärung
Die Einkommensteuererklärung für 2009 kann mit dem Programm "ElsterFormular 2009/2010" sehr einfach angefertigt werden.
Das Programm steht unter www.elsterformular.de  zum Download bereit.

CD-Roms können grundsätzlich ab Anfang Februar gratis bei den Finanzämtern abgeholt werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster
© 2012 Finanzamt Limburg Weilburg. Walderdorffstraße 11 . 65549 Limburg an der Lahn

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie auf der Internetseite des Finanzamts Limburg-Weilburg begrüßen zu dürfen und hoffen, dass Sie die von Ihnen gesuchten Informationen auf unseren Seiten finden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und während der Sprechzeiten auch persönlich zur Verfügung.

Ihr Finanzamt Limburg-Weilburg

Aktuelles

Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. 
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