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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Finanzamtes Limburg-Weilburg

Pilotierung des Scannerverfahrens im Finanzamt Limburg-Weilburg

Ab Mai 2012 werden alle auf Papier eingehenden Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern eingescannt und zur weiteren Prüfung elektronisch abgespeichert.

Zur Vereinfachung des Scanningvorgangs bitten wir Sie, auf zusätzliches Heften, Klammern, Kleben oder sonstiges Verbinden von Steuerformularen und Anlagen zu verzichten und bei handschriftlichen Eintragungen die Feldeinteilungen der Formulare einzuhalten. Begründende Unterlagen (z. B. gesetzlich notwendige Belege wie Handwerkerrechnungen mit Überweisungsnachweis, sowie Steuerbescheinigungen, Spendenbescheinigungen, Nachweise für Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung usw. ) sind getrennt von den amtlichen Vordrucken (Mantelbogen, Anlage N, Anlage Kap, Anlage R, Anlage Vorsorgeaufwand...usw.)  der Erklärungen beizulegen. Auch die vereinfachte Erklärung von Arbeitnehmerfällen kann eingescannt werden. Es wäre auch hilfreich, wenn eine Trennung der Belege durch Zwischenblätter oder Trennkärtchen erfolgt. Somit erleichtern Sie auch sich die Vollständigkeitsüberprüfung vor der Absendung der Erklärung. 

Sofern Sie Ihre Einkommensteuererklärung via ELSTER elektronisch übermitteln und die komprimierte Erklärung auf Papier einreichen, werden diese zwar nicht eingescannt, sollten aber bezüglich der Einreichung von Belegen genauso – wie  beim Scannen - vorbereitet werden.




Postanschriften

Finanzamt Limburg-Weilburg
Postfach 1465
65534 Limburg


Finanzamt Limburg-Weilburg
- Verwaltungsstelle Limburg -
Walderdorffstraße 11
65549 Limburg an der Lahn

Telefon: +49 (0)6431 208-0
Telefax: +49 (0)6431 208-294
E-Mail: poststelle@fa-lw.hessen.de*
Bundesfinanzamtsnummer Verwaltungsstelle Limburg: 2630


Finanzamt Limburg-Weilburg
- Außenstelle der Verwaltungsstelle Limburg -
Walderdorffstraße 10
65549 Limburg an der Lahn

Telefax: +49 (0)6431 208-394

Finanzamt Limburg-Weilburg
- Verwaltungsstelle Weilburg -
Kruppstraße 1
35781 Weilburg

Telefax: +49 (0)6471 329-118
Bundesfinanzamtsnummer Verwaltungsstelle Weilburg: 2638

Beachten Sie bitte die gleitenden Arbeitszeiten. Anrufe bitte montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr; freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr

*Bitte beachten Sie die Hinweise zur E-Mail Kommunikation  mit dem Finanzamt.




Bild einer Uhr zur Illustration der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten

Für persönliche Vorsprachen stehen wir Ihnen in unseren Finanzservicestellen in Limburg und Weilburg

montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Verfügung.




Lohnsteuerkarte
Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen...




 Bild Elsteronlineportal
ElsterOnline - Papierlos zum Finanzamt
Unternehmer, Arbeitgeber oder Steuerberater können mit ElsterOnline einige Erklärungen einfach und plattformunabhängig per Internetbrowser direkt online eingeben oder sich über den aktuellen Stand ihres Steuerkontos informieren.

Weitere Informationen über das Verfahren unter www.ElsterOnline.de 


 Bild Elsterlogo
ELSTER-Die elektronische Steuererklärung
Die Einkommensteuererklärung für 2005 kann mit dem Programm "ElsterFormular 2005/2006" sehr einfach angefertigt werden.
Das Programm steht unter www.elsterformular.de  zum Download bereit.

CD-Roms können grundsätzlich ab Anfang Februar gratis bei den Finanzämtern abgeholt werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster


ELSTER-Die elektronische Steuererklärung

Nutzen Sie die elektronische Steuererklärung und übermitteln Sie damit Ihre Steuererklärung schnell und sicher an Ihr Finanzamt. Für die Übertragung Ihrer Daten steht eine Auswahl geeigneter Softwareprodukte zur Verfügung.
Eine Übersicht finden Sie unter www.elster.de/elster_soft_nw.php  .
Das kostenfreie Programm ElsterFormular ist ein Angebot der Steuerverwaltung und steht unter www.elster.de  in der jeweils aktuellsten Version zum Download bereit.
Gratis-CDs mit der Software erhalten Sie ab Anfang Februar bei Ihrem Finanzamt. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster

06.02.2012: SPAM im Namen der Steuerverwaltung

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. In diesen Nachrichten wird der Empfänger aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid handelt. Bitte beachten Sie hierzu: 1. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. 2. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten in Form eines E-Mail-Anhangs.

© 2012 Finanzamt Limburg Weilburg. Walderdorffstraße 11 . 65549 Limburg an der Lahn

Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie auf der Internetseite des Finanzamts Limburg-Weilburg begrüßen zu dürfen und hoffen, dass Sie die von Ihnen gesuchten Informationen auf unseren Seiten finden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und während der Sprechzeiten auch persönlich zur Verfügung.

Ihr Finanzamt Limburg-Weilburg

Aktuelles

Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. 
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